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LOGBUCHPFLICHT?

Die gesetzlichen Regelungen zur Logbuchführung gelten für alle Seeschiffe, die berechtigt sind, die deutsche Flagge zu führen. Auch andere Länder kennen ähnliche Vorschriften. Daher sollte jeder Skipper ein Logbuch führen

Logbuch -abgeleitet von Log, Logge; engl. log = [ursprünglich] Holzklotz.

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